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Bensheim, Stadtarchiv, 11.53/1557

Urkunde: Kloster Lorsch einigt sich mit der Stadt Bensheim hinsichtlich des Wasserablaufs der Bermerslache

o.O., 1557 April 3 , Ausfertigung

Pergament

Johann Carpentarius, Propst des Klosters Lorsch, trifft mit Zustimmung von Ulrich Haußner, Burggraf auf der Starkenburg, und von Hans Georg Marth, Keller zu Heppenheim, mit Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Bensheim eine Vereinbarung bezüglich des Wasserablaufs für die Bermerslache. Diese, gelegen neben dem Stubenwald in Bensheimer Gemarkung, nutzt die Gemeinde als Teil ihrer Allmende für den Weidegang. Weil die Bermerslache sehr tief gelegen ist, wird sie häufig von Regen- und Schmelzwasser überschwemmt. Das Wasser steht folglich dort, kann nicht abfließen und die Bensheimer Bürger können die Bermerslache für den Weidegang nicht nutzen, wodurch ihnen jedes Jahr ein großer Schaden entsteht. Aus guter Nachbarschaft und um das Grundstück besser nutzen zu können, werden folgende Zusagen gemacht:
1. Der Gemeinde Bensheim wird bewilligt, auf den an die Bermerslache angrenzenden Lorscher Gütern, genauer gesagt durch die Rhorwiesen bis zur Weschnitz, einen 12 Schuh breiten Graben auszuheben.
2. Die Gemeinde Bensheim soll diesen Graben jährlich ohne Beteiligung des Klosters Lorsch reinigen und den Boden gleichmäßig auf beiden Seiten aufwerfen.
3. Die Gemeinde Bensheim soll zwei hochziehbare und verschließbare Schußbretter, eines am Anfang des Grabens in der Bermerslache und das andere am Ende des Grabens an der Weschnitz, auf ihre eigenen Kosten bauen und erhalten.
4. Die Schlüssel zu den Schußbrettern sollen beim Kloster Lorsch verwahrt werden, damit die umliegenden Lorscher Güter durch Öffnen bzw. Schließen der Bretter keinen Schaden nehmen. Hat die Weschnitz einen niedrigen Wasserstand, sollen die Schußbretter geöffnet bleiben, sollte dieser steigen, ist das untere Schußbrett zeitnah zu schließen. Sollte sich zur selben Zeit auch auf der Bermerslache das Wasser stauen, ist auch das obere Schußbrett zu schließen, damit das Wasser bleibt, wo es ist und nicht die klösterlichen Güter überschwemmt. Diese Schußbretter bleiben geschlossen, bis sich das Weschnitzhochwasser verlaufen hat. Sinkt der Wasserstand der Weschnitz wieder und haben die klösterlichen Güter keinen Schaden genommen, soll das Kloster eigenständig oder auf Bitten der Gemeinde Bensheim die Schußbretter wieder öffnen, damit das Wasser aus der Bermerslache durch diesen Graben abfließen kann.
5. In diesem neu gezogenen Graben soll die Fischweide dem Kloster Lorsch zu-stehen.
6. Das Kloster möchte den Graben auf beiden Seiten mit Weiden bepflanzen und die Nutzung von Fischen, Holz, Gras und anderen Dingen soll allein dem Kloster zustehen, ohne dass die Gemeinde Bensheim das Kloster behindern oder darauf zugreifen darf.
7. Würde an den Schußbrettern durch Hochwasser, böse Menschen oder sonstige Umstände ein Schaden entstehen, muss die Gemeinde Bensheim diesen ausbessern. Sollte durch deren Fahrlässigkeit dem Kloster Lorsch Schaden zugefügt werden, muss die Gemeinde Bensheim diesen beheben.
8. Unterhalb des oberen Schußbretts soll die Gemeinde Bensheim entlang des Wegs, der den Graben kreuzt, eine kleine Brücke auf eigene Kosten errichten und in Stand halten.Sollte die Gemeinde Bensheim diese Vereinbarung nicht einhalten, hat das Kloster Lorsch das Recht, diese Vereinbarung aufzukündigen, den Graben zuzuschütten und die Schußbretter abzubauen.
Ankündigung des Propsteisiegels des Klosters Lorsch.
Datum et actum sampstags nach Letare, Alls man zalt, nach Christi vnnsers erlösers, vnnd seligmachers gebuert, Dausent funffhundert funfftzig vnnd siben Jare.

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Virtuelles Archiv

Persistente URL: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/stab_11_53_1557
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-352338   
DOI: 10.11588/diglit.35233
IIIF Manifest: https://archivum-laureshamense-digital.de/view/iiif/stab_11_53_1557/manifest

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